Haushaltspläne und Jahresabschlüsse der Stadt Karben
Die Stadt Karben hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Haushaltsplanes
- des Höchstbetrages der Kassenkredite
- der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind.
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Karben. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
- benötigten Verpflichtungsermächtigungen
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt zu gliedern. Der Stellenplan für die Beamten und Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes.
Der Haushaltsplan ermächtigt den Magistrat, Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Bei dem nachfolgend zu erstellenden Jahresabschluss wird dann aus Ergebnishaushalt die Ergebnisrechnung (vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung) und aus Finanzhaushalt die Finanzrechnung. Als dritte im Bunde (Drei-Komponenten-Rechnung) gesellt sich die Vermögensrechnung hinzu, die der Bilanz mit Aktiva und Passiva entspricht.
