Bauordnungsrecht
Ob Ihr Vorhaben baugenehmigungsfrei ist, ein Bauantrag einzureichen ist oder welche Art des Genehmigungsverfahrens durchzuführen ist, regelt die Landesbauordnung (hier die Bauordnung des Landes Hessen).
Die HBO 2018 (Hessische Bauordnung) finden Sie hier.
Genehmigungsbehörde für die entsprechenden Baugenehmigungsverfahren ist der Wetteraukreis in Friedberg. Anträge und Mitteilungen sind dort bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem FD Bauordnung, einzureichen.
Die Stadt Karben wird im Zuge des laufenden Baugenehmigungsverfahren von Seiten des Wetteraukreises angehört und zur Stellungnahme aufgefordert. Sie vertritt die bauplanungsrechtlichen Belange (gem. Baugesetzbuch) der Stadt.
Die abschließende Entscheidung über die Baugenehmigung (erteilt/nicht erteilt) trifft der Wetteraukreis.
Notwendige Formulare sowie weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie über die o.g. Seite des Hessischen Ministeriums unter der Rubrik Formulare, der Internetseite des Wetteraukreises oder über unseren FD Hochbau und Stadtplanung.
Für Meldungen hinsichtlich ungenehmigter Vorhaben oder Überprüfung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften können Sie sich an den Baukontrolleur des Wetteraukreises, Bauaufsicht wenden.
Bauplanungsrecht
Wie im Stadtgebiet Karben bauplanungsrechtlich gebaut werden darf, wird über die vorhandenen Bebauungspläne bzw. das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Für weite Bereiche des Stadtgebiets liegen Bebauungspläne vor.
Diese können unter der Rubrik Bebauungspläne eingesehen werden.
Bauberatung
Bei Bauvorhaben die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, berät die Stadt Karben zu den Festsetzungen der Bauleitplanung.
Bei Vorhaben die außerhalb eines Bebauungsplans liegen, berät insbesondere der Fachdienst Bauordnung des Wetteraukreises in seiner Funktion als Baugenehmigungsbehörde.