Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Für die Einbürgerung müssen Sie einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen. Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches.

An wen muss ich mich wenden?

Jederzeit haben Sie die Möglichkeit die Einbürgerungsstelle per e-Mail an um Rückruf zu bitten.

Bitte geben Sie dazu Ihre Rufnummer, Ihren Namen und kurz Ihr Anliegen an. Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Einbürgerungsstelle nur unter vorheriger Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung steht.
Telefonisch ist die Einbürgerungsstelle am Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 14 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 06039 481 320 zu erreichen. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

zurück