Die hessischen Ortsgerichte nehmen eine Sonderstellung im deutschen Rechtssystem ein und sind eine bürgernahe Hilfsbehörde der Justiz. Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem:
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Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften.
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Die Schätzung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden.
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Die Unterstützung bei Erbermittlungen und die Sicherung des Nachlasses im Sterbefall.
Wer kann sich bewerben?
Voraussetzung für das Amt ist ein Wohnsitz im Bezirk des zuständigen Ortsgerichts. Die Bestellung erfolgt in der Regel für eine Dauer von zehn Jahren. Bewerberinnen und Bewerber, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.
Besonders willkommen sind Personen mit technischem Verständnis, finanzwirtschaftlichen Kenntnissen oder Erfahrungen im Immobilien- und Grundstücksgeschäft. Diese Qualifikationen sind vorteilhaft, jedoch keine zwingende Bedingung.
Das Auswahlverfahren
Da es sich um ein Ehrenamt handelt, erfolgt die offizielle Ernennung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben wird hierfür vorab einen entsprechenden Vorschlagsbeschluss fassen.
Kontakt und Bewerbungsfrist
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Beruf und der gewünschten Funktion) bis spätestens 04.04.2026 an folgende Adresse zu richten:
Magistrat der Stadt Karben
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
Rathausplatz 1, 61184 Karben
Oder per E-Mail an: alicia.wiedelmann@karben.de
Für Rückfragen steht der Fachbereich 1 unter der Telefonnummer 06039 481-110 zur Verfügung.
