Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnkosten zu bezahlen. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wetteraukreis
Fachstelle Besondere soziale Leistungen
Straßheimer Straße 1
61169 Friedberg
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachstelle besondere soziale Leistungen
Europaplatz
61169 Friedberg
Zuständige Stelle
Die Wohngeldstelle des Wetteraukreises ist für die Bearbeitung von Anträgen für alle Städte und Gemeinden des Wetteraukreises und somit auch der Stadt Karben zuständig.