Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

  • Beratung in allen Lebensfragen,
  • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
  • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
  • Information zu kulturellen Angeboten,
  • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
  • Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.
Verfahrensablauf
  • Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
  • Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
  • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
     
An wen muss ich mich wenden?

Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Voraussetzungen

Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.

Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
  • gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall mitzubringen.

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