Gesetzesänderung zum § 6 HGastG
Ab dem 23. Dezember 2025 entfällt im Hessischen Gaststättenrecht durch das Erste Bürokratieabbaugesetz die Anzeigenpflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei nicht-gewinnorientierten Organisationen und Vereinen.
Das bedeutet: Wenn eine nicht-gewinnorientierte Organisation im Rahmen eines Festes oder einer Veranstaltung vorübergehend Speisen oder Getränke anbietet, ist hierfür keine gaststättenrechtliche Anzeige mehr erforderlich.
Die Bezeichnung „nicht-gewinnorientierten Organisationen“ umfasst alle Wohltätigkeitsorganisationen, Sport- und Kulturvereine, Feuerwehr, Umweltverbände, Stiftungen, Hilfsorganisationen wie DRK oder Caritas, sowie z.B. auch Bürger- oder Elterninitiativen. Die Einstufung einer dieser Organisationen oder Initiativen als nicht-gewinnorientiert richtet sich maßgeblich nach ihrem (satzungsgemäßen) Zweck. Der Hauptzweck muss auf einen nicht-wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein. In der Regel werden gemeinwohlorientierte, soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder humanitäre Zwecke verfolgt.
Die Anzeigepflicht besteht weiterhin für gewerbliche Anbieter. Sie sind als Organisator verpflichtet, gewerbliche Teilnehmer Ihrer Veranstaltung (z. B. Restaurant- und Cateringbetriebe, Schausteller, etc), die alkoholische Getränke anbieten, auf die Anzeigepflicht hinzuweisen. Hier entfällt die Anzeigepflicht nur dann, wenn diese im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sind.
Die gesetzlichen Vorschriften (Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Lärmschutz) sind nach wie vor einzuhalten. Stichprobenartige Kontrollen sind jederzeit möglich.
Die Erteilung einer Genehmigung zur Sperrung einer Straße/eines Platzes wegen eines Festes oder einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin zu beantragen. (verkehrsbehoerde@karben.de). Bei größeren Veranstaltungen die maßgeblich in den Verkehrsfluss eingreifen oder die örtlichen Abläufe ändern ist auch weiterhin ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen stets zur Verfügung unter marktmeisterin@karben.de.
