Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner sehen Sie oben.
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Neben den Bestimmungen des Hessischen Gaststättengesetzes sind insbesondere die baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und hygienerechtlichen Vorschriften zu beachten.
Vorübergehender Betrieb einer Gaststätte:
Aus besonderem Anlass kann das Gaststättengewerbe vorübergehend ausgeübt werden, wenn dies spätestens 4 Wochen vor Beginn unter Angabe
schriftlich der Gemeinde angezeigt wird.
Diese Regelung ersetzt das frühere Verfahren, bei dem für einzelne Veranstaltungen eine Genehmigung in Form einer Gestattung ausgestellt wurde.
Den Vordruck zur Anmeldung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs halten wir HIER zum Download bereit.
Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Karben
Telefon: 06039/481-0 Fax: 06039/481-780 E-Mail: info@karben.de E-Mail: buergerbuero@karben.de für Passangelegenheiten, Meldebescheinigung
Öffnungszeiten vom Rathaus: Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr