Für die Suche mit Metalldetektoren benötigt man in jedem Fall eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) des Landesamtes für Denkmalpflege. Ebenso zwingend ist eine Betretungsgenehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich. Alle Inhaber einer NFG müssen eine solche Genehmigung für die Flächen die sie begehen besitzen und auf Nachfrage ihre NFG vorlegen bzw. sich ausweisen. Die ungenehmigte Suche nach archäologischen Funden kann ggf. eine Ordnungswidrigkeit, das ungenehmigte Aneignen von archäologischen Funden sogar eine Straftat darstellen.
Vorsicht bei der Suche nach archäologischen Funden
Vorsicht bei der Suche nach archäologischen Funden
Stadtverwaltung Karben gibt Hinweise – ohne Erlaubnis droht Anzeige
In letzter Zeit sieht man immer wieder Person, die mit Metalldetektoren in Wald und Feld unterwegs sind und nach archäologischen Funden suchen. Die Stadtverwaltung Karben weist darauf hin, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist und bittet folgendes zu beachten:
Dokumente
Infoblatt Geländebegehung (1 MB) | |
Infoblatt Metalldetektoren (11 kB) |