Es war von Anfang an das Ziel, mit der Errichtung der Nordumgehung den Lkw-Durchgangsverkehr aus Groß-Karben herauszuhalten und ihn über die neue Umgehungsstraße herumzuleiten. Mit der parallelen Abstufung der ehemaligen Ortsdurchfahrt Groß-Karben zur Stadtstraße besteht die Möglichkeit ihrer ortsgerechten Umgestaltung im Zuge der Dorferneuerung. Der erste Bauabschnitt in der Heldenberger Straße konnte im November letzten Jahres abgeschlossen werden.
Für den Lkw-Verkehr in der Stadt Karben wird es nun eine Neuerung geben: Wer vom Karbener Gewerbegebiet in Richtung Nordosten fahren möchte, kann nicht mehr die Ortsdurchfahrt von Groß-Karben benutzen. Die Groß-Karbener Bahnhofstraße, Heldenberger Straße, Ludwigsstraße und die Burg-Gräfenroder-Straße sind nun für den Lkw-Durchfahrtsverkehr gesperrt. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) müssen Groß-Karben über die B 3 sowie die Nordumgehung umfahren und können dann ihre Fahrt in Richtung Norden und Osten fortsetzen. Das gilt natürlich auch für die entgegengesetzte Richtung.
Der Anlieferverkehr und der Linienbusverkehr können natürlich weiterhin nach Groß-Karben hineinfahren.
„Mit der Nordumgehung haben wir eine bequeme und schnelle Umfahrungsmöglichkeit für den historischen Ortskern von Groß-Karben, den wir gerade aufwendig umgestaltet und revitalisiert haben“, begründet Bürgermeister Guido Rahn die Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbots. „In den engen Straßen des Ortskerns quälten sich in den vergangenen Monaten die großen Lkw´s, da die Nordumgehung noch nicht in allen Navigationsgeräten enthalten ist. Mit dem Lkw-Durchfahrtsverbot können wir den Wirtschaftsverkehr jetzt besser lenken; die Nordumgehung macht es möglich“, ist sich der Rathauschef sicher. Mit der Umleitung des Lkw-Verkehrs über die B 3 und Nordumgehung kann dieser bequemer und zügiger um Karben herum fahren, als wenn er die schmale und kurvenreiche Ortsdurchfahrt benutzt.
Der Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbots durch die Karbener Stadtpolizei ging ein Anhörungsverfahren voraus. Die zuständigen Verkehrsbehörden von Kreis und Land sowie der Polizeidienst Mittelhessen wurden gehört und stimmten der Anordnung zu. Voraussetzung für das Anhörungsverfahren war, dass die Heldenberger Straße wieder durchfahren und so die Entwicklung des Lkw-Durchgangsverkehrs beobachtet werden konnte. Dieser nahm nach der Öffnung der Heldenberger Straße wieder zu und daher wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet und das Lkw-Durchfahrtsverbot angeordnet.