Wie das Mittelhessische Druck- und Verlagshaus mitteilt, können sich Jubilare, die unbedingt in der Zeitung erwähnt werden wollen, aber weiterhin direkt an die Redaktionen wenden. Dadurch hat die Redaktion die direkte Erlaubnis, die entsprechenden Daten zu veröffentlichen und alle Bedenken zum Thema Datenschutz sind ausgeräumt. Eine pauschale Veröffentlichung alle Jubilare einer Stadt wird es aber nicht mehr geben. Sofern Sie also wüschen, dass die Zeitung ihr Jubiläum abdruckt, müssen Sie sich direkt an die Redaktion wenden.
Die Wetterauer Zeitung erklärt dazu:
„Um weiterhin Leserinnen und Lesern der Wetterauer Zeitung gratulieren zu können, die das möchten, bitten wir Jubilare ab dem 71. Lebensjahr (und ab dann jährlich), uns schriftlich mitzuteilen, wenn wir den Geburtstag unter der Rubrik »Wir gratulieren« veröffentlichen sollen. Das gilt auch für Ehejubiläen wie Silberne, Goldene und Diamantene Hochzeiten. Ihre Nachricht muss den genauen Geburtstag, Ihren Vor- und Nachnamen sowie die komplette Anschrift umfassen (veröffentlicht wird nur Name und Wohnort). Zum Beispiel: Helmut Mustermann, Musterstraße 34, 61169 Friedberg, 72. Geburtstag am 8. August. Dann noch das Stichwort: »Wir gratulieren« dazu, und ab geht die Post per E-Mail an redaktion@wetterauerzeitung.de. Spätestens drei Werktage vor Ihrem Geburtstag sollte Ihre Mitteilung vorliegen.“ (WZ – 8.8.22)