Anlässlich der Europawahl haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können vom 29.04.2024 bis zum 05.6.2024 unter folgendem Link beantragt werden:
Briefwahlunterlagen online beantragen
Um die Briefwahlunterlagen beantragen zu können, ist es erforderlich im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen zu sein. Alle Wahlberechtigten werden darüber per Post mit einer Wahlbenachrichtigung informiert. In der Wahlbenachrichtigung werden alle Wählerinnen und Wähler darüber informiert, welchem Wahlbezirk sie zugeordnet sind und unter welcher laufenden Nummer sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis spätestens 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.