Abwasserbeseitigung
Kanalisation
Sichern Sie Ihr Grundstück gegen Rückstau aus der Kanalisation!
Starkregenereignisse sind keine Seltenheit mehr. Leider setzen sie immer wieder Kellerräume oder andere Räume unter Wasser. Die Folge sind Ärger, Schmutz, Arbeit, die Suche nach dem Schuldigen und der Wunsch nach Schadenersatz.
Was ist Rückstau?
In Folge von Starkregen kann es in der öffentlichen Kanalisation (Kanalrohre im öffentlichen Verkehrsraum) zu Rückstau kommen. Das bedeutet, dass der Wasserspiegel in den Kanälen ansteigt und in die angeschlossenen Grundstücksentwässerungsleitungen sowie Sinkkastenleitungen der Straßenentwässerung Abwasser einstauen kann.
Da die angeschlossenen Grundstücksentwässerungen mit dem System zusammenhängen, steigt auch somit in den Hausanschlüssen und Kontrollschächten der Abwasserspiegel, bis die Höhe der Rückstauebene erreicht wird. Damit werden tiefer gelegene Räume bis zur Höhe der Rückstauebene durch das Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz und eigenes Abwasser, welches nicht mehr abfließen kann, geflutet.
Als Höhe der Rückstauebene ist die Straßen- bzw. die Geländeoberkante festgesetzt.
Muss die öffentliche Kanalisation nicht immer ohne Rückstau funktionieren?
Nein, sie muss nicht. Rückstau in den öffentlichen Kanälen kann nicht vermieden werden und geschieht sogar nach den anerkannten Regeln der Entwässerungstechnik. Auch wenn das auf den ersten Blick unverständlich erscheint.
Aus Kostengründen werden Abwasserkanäle so geplant und gebaut, dass sie nur bis zu bestimmten Regenwassermengen noch ohne Rückstau funktionieren. Öffentliche Kanalsysteme können nicht gegen jede Eventualität ausgebaut werden, so dass ein Rückstau definitionsgemäß zum normalen Betriebszustand einer Kanalisation gehört.
Um Rückstauereignisse nahezu auszuschliessen, müssten die öffentlichen Kanalanlagen größer dimensioniert und/oder wesentlich tiefer verlegt werden. Dies würde zu einer erheblichen Erhöhung der Bau- und Unterhaltungskosten und somit auch zu einer massiven Erhöhung der Abwassergebühren führen, über die der Anschlussnehmer bzw. der Grundstückseigentümer das öffentliche Kanalsetz mitfinanziert.
Die Stadtwerke Karben stellen durch regelmäßige Reinigung, Inspektion und Instandsetzung der öffentlichen Kanalanlagen sicher, dass Rückstauereignisse die durch Verstopfung oder bauliche Schäden zurück zu führen sind, kaum mehr vorkommen.
Die Erfahrung zeigt, dass fast alle Rückstauschäden auf unsachgemäß gebaute oder schlecht gewartete Grundstücksentwässerungsanlagen oder gänzlich fehlende Rückstausicherungen zurück zu führen sind. Nur wenn das Leitungsnetz innerhalb der Grundstücksentwässerung ein in sich geschlossenes, geschütztes System ergibt, wird ein Abwasseraustritt durch Rückstau ausgeschlossen.
Zu entwässernde Objekte die unter Oberkante Straße liegen, müssen gemäß Satzung der Stadt Karben § 5(2) eigenverantwortlich vom Grundstückseigentümer gegen Rückstau gesichert werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, Ihre Grundstücksentwässerung zu überprüfen.
Wer haftet für die Folgen von Rückstauschäden?
Da der Rückstau ursächlich im öffentlichen Kanalnetz entsteht, ist aus der Sicht der betroffenen Grundstückseigentümer die Frage naheliegend, ob die Stadtwerke als Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes nicht für Rückstauschäden haftbar gemacht werden können. Nach aktueller Rechtssprechung hat der Grundstückseigentümer jedoch praktisch keine Chance, die Stadt bzw. die Stadtwerke in Regress zu nehmen.
Das geltende Ortsrecht, hier Entwässerungssatzung der Stadt Karben, schreibt vor, dass sich jeder Grundstückseigentümer vor Rückstau selbst zu schützen hat. Da der Einbau einer Rückstausicherung für den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen zu den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ gehört, trifft den Grundstückseigentümer durch den Verstoß gegen diese Regeln ein erhebliches Selbstverschulden.
Im Ergebnis haftet also ein Grundstückseigentümer bei nicht vorhandener oder falsch eingebauter Rückstausicherung für alle Rückstauschäden selber.
Um den Versicherungsschutz steht es bei fehlender Rückstausicherung ebenfalls schlecht, da ein Selbstverschulden des Grundstückseigentümers aufgrund des Verstoßes gegen die kommunale Entwässerungssatzung und gegen die anerkannten Regeln der Technik nicht nur haftungsrechtlich, sondern auch versicherungsrechtlich von Bedeutung ist.
Was muss gegen Rückstau gesichert werden?
Alle Entwässerungsanlagen auf ihrem Grundstück, die tiefer liegen als die Rückstauebene (Oberkante öffentliche Straße) sind gegen Rückstau zu sichern. Dies betrifft nicht nur Bodeneinläufe, Waschbecken, Toiletten, sondern auch z.B. Waschmaschinen. Denken Sie bitte auch an tieferliegende Garagen, Lichtschächte, Treppenabgänge usw. mit Anschluss an die Entwässerungsanlage ihres Grundstückes.
Wie schützt man sich wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau?
Rückstauschäden sind vermeidbar, wenn die Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene entsprechend der techn. Vorgaben und den Regelwerken wie DIN 1986-100, DIN EN 12056 ausgeführt werden.
Abwasser das unterhalb der Rückstauebene anfällt, sollte möglichst über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage nach DIN EN 12056 Teil 4 über eine Rückstauschleife der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Diese Lösung sollte bereits beim Neubau vorgesehen werden. Ein nachträglicher Einbau ist oftmals nur mit erheblichen Umbauten des Leitungsnetzes möglich.
Auch Rückstauverschlüsse die bestenfalls außerhalb des Gebäudes in den Kontrollschacht eingebaut werden, sind ein sicherer Schutz. Hier ist zu beachten, dass die Regenentwässerung des Grundstückes und das Abwasser welches oberhalb der Rückstauebene anfällt zwischen dem Rückstauverschluss und der öffentlichen Abwasseranlage angeschlossen ist. Ansonsten setzt man den Kellerbereich beim Schließen der Rückstausicherung mit hauseigenem Abwasser selbst unter Wasser.
Für den nachträglichen Einbau von Rückstausicherungen kommen Rückstauklappen in Frage. Das sind Klappen, die das Abwasser in der regulären Fließrichtung passieren lassen, aber automatisch schließen, sobald zurück stauendes Abwasser gegen die Fließrichtung drängt.
Nicht zu unterschätzen sind die Vorschriften zur regelmäßigen Inspektion und Wartung von Hebeanlagen und Rückstausicherungen! Diese entnehmen Sie bitte aus den Unterlagen Ihres eingebauten Rückstausicherungssystems bzw. der Hebeanlage.
Der Einbau einer Rückstausicherung ist keine Heimwerkertätigkeit, sondern Aufgabe eines Fachmanns. Fehler beim Einbau oder der Lage der Rückstausicherung kommen den Grundstückseigentümer teuer zu stehen und können durch richtige Planung und Ausführung vermieden werden.
Fachliche Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens beantworten Ihnen gern die unten aufgeführten Fachbetriebe für sanitäre Anlagen und Installationen.