An Urnenrasengräbern besteht für die Verfügungsberechtigten kein Pflegerecht. Das Rasengrabfeld wird nicht gärtnerisch gestaltet sondern nur mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung bzw. deren Beauftragten gepflegt.
Bepflanzungen jeglicher Art sowie das Abstellen von Grablichtern, Blumenvasen und Blumentöpfen sind auf Urnenrasengräbern nicht zugelassen.