Bürgerdarlehen
Die Stadt Karben möchte die Bürgerinnen und Bürger an den wirtschaftlichen Erfolgen der alternativen Energiegewinnung partizipieren lassen. Es gibt die Möglichkeit, der Energie GmbH, als 100%ige Tochter der Stadt Karben, ein Bürgerdarlehen zu attraktiven Konditionen zu gewähren.
Einige der am der am häufigsten gestellten Fragen, die es zu dem Modell gibt, möchten wir beantworten:
Was ist ein Darlehen?
Ein Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Darlehensgeber die Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages.
Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden?
Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die Verpflichtung, Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber zurückzuzahlen, ist nachrangig. Das bedeutet, dass - solange und soweit die Karben Energie GmbH als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z. B. Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können - die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehenssumme und der Zinsen gegenüber der Karben Energie GmbH als Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen ist.
Die Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich ohne einen solchen bei dem vorliegenden Beteiligungsmodell ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Karben Energie GmbH keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig gestellt werden.
Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?
Das Beteiligungsmodell eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bietet für Sie aufgrund der festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind nicht wie bei vielen anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien variabel und abhängig vom Ertrag, z. B. einer Photovoltaikanlage oder Windkraftanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre Zinsen, wenn einmal „keine Sonne scheint“ oder „kein Wind weht“.
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit Risiken verbunden ist.
Wie schließe ich den Vertrag ab?
Ergänzen und unterzeichnen Sie beide Ausfertigungen des Zeichnungsscheins und senden beide an die Karben Energie GmbH zurück. Der Vertrag kommt wirksam zustande, sobald Sie einen gegengezeichneten Zeichnungsschein (Annahmeerklärung) und eine Vertragsbestätigung mit der Angabe der Einzahlungsfrist und der Kontodaten erhalten. Bitte zahlen Sie nur auf das dort angegebene Konto ein.
Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?
Die Karben Energie GmbH schließt Verträge exklusiv mit Bürgern der Stadt Karben, Arbeitnehmern und Selbständigen aus Karben und Mitarbeitern der Stadt Karben ab. Die Karben Energie GmbH kann in Einzelfällen auch Ausnahme von den avisierten Zielgruppen zulassen.
Ab wann kann ich der Karben Energie GmbH ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?
Die Möglichkeit besteht ab sofort.
In welcher Höhe kann ich der Karben Energie GmbH ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen gewähren?
Der Minimalbetrag beträgt 2.000,00 €, der Maximalbetrag 20.000,00 €. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch 2.000 ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehenssummern ab 2.000,00 € in 2.000er-Schritten bis 20.000,00 € gegeben werden.
Wie hoch sind die Zinsen?
Die Verzinsung ist für die Gesamtlaufzeit fest und beträgt jährlich 2,50 %.
Dazu erhält der Darlehensgeber, der seinen Vertrag bis zum Laufzeitende (30.06.2023) ungekündigt bestehen lässt eine Bonusverzinsung als „Durchhalteprämie“ in Höhe von einmalig 4,00 % (0,5 p. a.) der Darlehenssumme. Diese Bonusverzinsung wird Ihnen mit der letzten Zinszahlung zum 30.06.2023 ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass die Grundverzinsung, die Bonusverzinsung und die Rückzahlung der Darlehenssumme unter der Bedingung des qualifizierten Nachranges stehen.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. bis 31.12.) berechnet und jeweils zum 31.12. fällig und bis dahin ausbezahlt.
Bin ich am Ertrag der Projekte der Karben Energie GmbH im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt?
Die Beteiligungsform eines qualifizierten Nachrang-Darlehens sieht keine direkte Ertragsbeteiligung vor. Die Karben Energie GmbH wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu bieten. Die Darlehenssumme ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder Misserfolg der Projekte der Karben Energie GmbH im Bereich der erneuerbaren Energien unabhängig.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja, es besteht eine Widerrufsmöglichkeit.
Wann kann ich meinen Vertrag frühestens kündigen?
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.2023 und endet automatisch zu diesem Zeitpunkt, ohne dass Sie eine Kündigung erklären müssen. Sollten Sie den Vertrag vor dem 30.06.2023 beenden wollen, so können Sie den Vertrag jährlich zum 30.06. mit einer Frist von 12 Monaten schriftlich gegenüber der Karben Energie GmbH ordentlich kündigen, erstmals zum 30.06.2019.
Kann auch die Karben Energie GmbH den Vertrag kündigen?
Nein, das ordentliche Kündigungsrecht ab 2019 steht nur dem Darlehensgeber zu.