Plakatierungen

Allgemeine Informationen

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Wenn Sie an öffentlichen Straßen, an Wegen oder Plätzen Werbeträger, Plakate etc. anbringen wollen, liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigt werden muss. Auch das Aufhängen von Bannern an den Bannergestellen: „Gehspitze“ und „Rendeler Straße – Ecke – Rathausstraße“ unterliegt der Genehmigungspflicht.

Plakatiergenehmigungen sind spätestens 5 Werktage vor dem Aushangbeginn zu beantragen.

Eine solche Genehmigung wird von der Stadt Karben für max. 30 Werbeträger und einen Zeitraum von max. 21 Tagen erteilt. Plakatständer, Werbereiter, Hinweisschilder, Werbetafeln und Plakattafeln dürfen die Größe DIN A1 (60 x 84 cm) grundsätzlich nicht überschreiten.

Beantragt werden kann die Genehmigung mit unserem Formular (siehe unten).

Die Plakatiergebühren werden gestaffelt. So müssen Karbener Vereine, Parteien, Gewerkschaften, religiöse Organisationen, welche gemeinnützige, mildtätige, religiöse oder kulturelle Veranstaltungen bewerben in den ersten 14 Tagen für 20 Werbeträger keine Gebühr bezahlen. Für mehr als 20 Plakate und einen längeren Zeitraum werden 0,10 € pro Plakat / Tag berechnet.

Karbener Gewerbetreibende, auswärtige Vereine, Parteien, Behörden, Gewerkschaften und religiöse Organisationen, welche gemeinnützige, mildtätige, religiöse oder kulturelle Veranstaltungen bewerben zahlen 0,30 € pro Plakat / Tag.

Auswärtige Gewerbetreibende zahlen 0,60 € pro Plakat / Tag.

Eine Genehmigung muss jedoch immer beantragt werden. Aufgrund welcher Aufkleber für die Plakate erstellt werden, die jeweils angebracht werden müssen.

Plakate ohne oder mit nicht mehr gültigen Aufkleber werden gebührenpflichtig eingesammelt.

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