Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Karben
Telefon: 06039/481-0 Fax: 06039/481-780 E-Mail: info@karben.de E-Mail: stadtpunkt@karben.de für Passangelegenheiten, Meldebescheinigung
Öffnungszeiten vom Rathaus: Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr