Eheurkunde beantragen

Allgemeine Informationen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.
Verfahrensablauf


Online Beantragung:

Sie können Ihre Eheurkunde online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und die Eheschließung durch unsere Standesamt nachbeurkundet soll, rufen Sie den hinterlegten Ansprechpartner an oder senden Sie der Kontaktperson eine E-Mail.

Persönliche Beantragung: 

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
     
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. 

  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. 


Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. 


Beantragung per Post oder Telefax 

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort Datum der Eheschließung

      • Angaben zum Ehepartner
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
         
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 


Hinweise (Besonderheiten) 


Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt,

  • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
  • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat
Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
  • Sie sind die Eltern der Ehegatten
  • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
     
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
 

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich sonst noch wissen?

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

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