Abbrennen von Gartenfeuer

Allgemeine Informationen

Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennung

 

Das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle ist bei der Stadtpolizei schriftlich anzuzeigen.

Der Antrag muss mindestens zwei Werktage vorher eingereicht werden.

 

 

Unterstützende Institutionen

Stadtpolizei Karben

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