Schwerpunkte
Ihre Ansprechpartner| Telefon | 06039-481-339 |
| Erika.Schade@karben.de | |
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Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 013 61184 Karben |
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Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 013 61184 Karben |
Dienstleistungen:
Die Genehmigung zum Abbrennen von Gartenfeuer ist bei dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Karben zu beantragen.
Um eine Alarmierung der Feuerwehr zu vermeiden, muss eine Mitteilung auch erfolgen, wenn das Feuer eine gewisse Größe überschreitet oder das Anzünden nach Einbruch der Dunkelheit erfolgt. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
Das Abbrennen von Reisig und ähnlichem wird gestattet montags bis freitags von 8:00 – 16:00 Uhr und samstags von 8:00 – 12:00 Uhr.
Seitens der Feuerwehr wird empfohlen, folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten: