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Sie sind hier: Karben.de Rathaus & BürgerserviceStadtverwaltungAbbrennen von Gartenfeuer

Schwerpunkte

Ihre Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner: Frau Erika Schade

Telefon 06039-481-339
E-Mail Erika.Schade@karben.de
Anschrift Stadtverwaltung Karben
Rathausplatz 1
Raum 013
61184 Karben

Dienstleistungen:

  • Bestattungen
  • Feueranmeldungen
  • Friedhofsverwaltung
  • Fundbüro
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Ihr Ansprechpartner: Frau Marietta Zilinsky

Telefon 06039-481-334
E-Mail Marietta.Zilinsky@karben.de
Anschrift Stadtverwaltung Karben
Rathausplatz 1
Raum 013
61184 Karben

Dienstleistungen:

  • Feste
  • Feueranmeldungen
  • Grillplatz
  • Kriegerdenkmäler
  • Märkte
  • Plakatiergenehmigungen
  • Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren
  • Zirkus
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Stadtverwaltung

Informationen zum Abbrennen von Gartenfeuer

Die Genehmigung zum Abbrennen von Gartenfeuer ist bei dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Karben zu beantragen.

Um eine Alarmierung der Feuerwehr zu vermeiden, muss eine Mitteilung auch erfolgen, wenn das Feuer eine gewisse Größe überschreitet oder das Anzünden nach Einbruch der Dunkelheit erfolgt. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Das Abbrennen von Reisig und ähnlichem wird gestattet montags bis freitags von 8:00 – 16:00 Uhr und samstags von 8:00 – 12:00 Uhr.

Seitens der Feuerwehr wird empfohlen, folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten:

  1. Das Abbrennen des Feuers hat unter ständiger Kontrolle zu erfolgen.
  2. Je nach Größe des Feuers ist zu Beginn des Abbrandes ausreichend Löchwasser bereitzustellen.
  3. Die Feuerstelle muss von Baulichkeiten und Bauteilen aus brennbaren Materialien sowie von Öffnungen (Türen und Fenster) so weit entfernt sein, dass eine Brandübertragung nicht möglich ist.
  4. Bei aufkommenden Wind oder wenn durch starke Rauchentwicklung eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit auftritt, ist das Feuer zu löschen.
  5. Damit Lauffeuer vermieden wird, ist evtl. vorhandenes dürres Gras oder dgl. in einem Umkreis von 10 – 15 m um die Feuerstelle nass zu halten, ggf. zu entfernen.
  6. Bei Entstehung von Funkenflug oder beim Beenden des Lagerfeuers, ist dieses vollständig zu löschen.
  7. Die Feuerstelle ist nach dem Ablöschen noch mind. 1 Stunde zu überwachen.
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de