AktuellesLeben in KarbenRathaus & BürgerserviceGeschichte & StadtteileKIM - Kommunales ImmobilienmanagementKlimaschutzPolitik & ParlamentProjekte in KarbenSoziale InitiativenStadtpunkt (Bürgerbüro)StadtverwaltungStadtwerke KarbenWOBAU - WohnungsbaugesellschaftWirtschaftMein Karben
Karben von A bis Z
Suchen
Jobs in Karben Ausschreibungen Bekanntmachungen Formulare Presse-Service Schadensmitteilung Karben-Shop Karben - hier läss sich's leben.
Stadt Karben Wappen
Sie sind hier: Karben.de Rathaus & BürgerserviceStadtverwaltungFundbüro

Stadtverwaltung

Fundbüro

Wer eine Sache vermisst, kann sich gerne mit der Fundsachenverwaltung der Stadtverwaltung Karben in Verbindung setzen. Wir führen ein Register abgegebener Fundsachen und es sammelt sich mehr an, als man allgemein glaubt.

Auch diejenigen, die eine herrenlose Sache finden, sollten diese bei der Fundsachenverwaltung abgeben. Dazu verpflichten sogar die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach dem Ablauf der Mindestaufbewahrungsfrist, welche i.d.R. sechs Monate beträgt, besteht für die Finderin oder den Finder, die Möglichkeit, das Eigentum an der Fundsache zu erwerben. Sollte sich während der Aufbewahrungsfrist der tatsächliche Inhaber melden, besteht Anspruch auf einen Finderlohn, gestaffelt nach dem Wert der Fundsache.

Fundgegenstände, welche im Fundbüro im März 2012 abgegeben wurden:


  • 1 Handy
  • 3 Fahrräder
  • 1 einzelner Handschuh
  • 1 Gartenschere
  • 1 große Damentasche
Stand 05.04.2012
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de