Schwerpunkte
Ihre Ansprechpartner| Telefon | 06039-481 171 |
| ortsgericht@karben.de | |
| Anschrift |
Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 218 61184 Karben |
Amtsräume
SprechstundeOrtsgerichte sind, seit mehr als einem Jahrhundert, nur in Hessen vorkommende Hilfsbehörden der Justiz. Diensaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Rechtsgrundlage ist das seit 1953 geltende hessische Ortsgerichtsgesetz, mehrmals geändert, letztmalig am 17.12.1998.
Ortsgerichte führen das Landessiegel. Sie setzen sich zusammen aus unbescholtenen, orts- und gemarkungskundigen Bürgern. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde durch den Präsidenten bzw. Direktor des zuständigen Amtsgerichts.
Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte ehrenamtliche Beamte des Landes. Ihnen obliegen die durch das Gesetz nachstehend näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens: