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Stadtpunkt (Bürgerbüro)

Ihre Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner: Frau Edith Fritsch

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Edith.Fritsch@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

Dienstleistungen:

  • Beglaubigungen
  • Bürgerservice
  • Fischereischeine
  • Führerscheinanträge
  • Hundean-, ab-, ummeldungen
  • Meldewesen
  • Parkerlaubnisse für Schwerbehinderte
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten
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Ihr Ansprechpartner: Frau Birgit Hengst-Fussen

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Birgit.Hengst-Fussen@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

Dienstleistungen:

  • Beglaubigungen
  • Bürgerservice
  • Fischereischeine
  • Führerscheinanträge
  • Hundean-, ab-, ummeldungen
  • Meldewesen
  • Parkerlaubnisse für Schwerbehinderte
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten
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Ihr Ansprechpartner: Frau Jennifer Herrmann

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Jennifer.Herrmann@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

Dienstleistungen:

  • Beglaubigungen
  • Bürgerservice
  • Fischereischeine
  • Führerscheinanträge
  • Hundean-, ab-, ummeldungen
  • Meldewesen
  • Parkerlaubnisse für Schwerbehinderte
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten
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Ihr Ansprechpartner: Frau Carmen Rühl

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Carmen.Ruehl@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

Dienstleistungen:

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  • Fischereischeine
  • Führerscheinanträge
  • Hundean-, ab-, ummeldungen
  • Meldewesen
  • Parkerlaubnisse für Schwerbehinderte
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten
  • Wahlen
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Ihr Ansprechpartner: Frau Roswitha Trebitz

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Rosi.Trebitz@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

Dienstleistungen:

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  • Bürgerservice
  • Fischereischeine
  • Führerscheinanträge
  • Hundean-, ab-, ummeldungen
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  • Pass- und Ausweisangelegenheiten
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Ihr Ansprechpartner: Herr Andreas Tross

  • Vertretung – Fachbereichsleiter – [FB 3] Fachbereich 3
  • Fachdienstleiter – [FD 3.1] FD Stadtpunkt, Standesamt und Friedhöfe
Telefon 06039-481-910
E-Mail Andreas.Tross@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

Dienstleistungen:

  • Gaststättenerlaubnisse
  • Vorfälle mit Hunden
  • Obdachlosigkeit
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten
  • Spielverordnung
  • Wahlbüro
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Stadtpunkt

Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Seit 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 1.11.2005 das Lichtbild und ab 1.11.2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.

Eine Einverständniserklärung für Minderjährige die einen Ausweis beantragen möchten finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.

Auch die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit; das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten ePässe. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspass. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. (Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden.

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich aus § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).

Ist mein neuer Ausweis/Pass abholbereit?

Rechtsgrundlage

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdis.hessen.de und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern unter www.ePass.de und www.bmi.bund.de.

Formulare

Datei Download Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises
Stand: 28.02.2011 (44,6 KB)
Datei Download Einverständniserklärung Ausweise und Pässe
Stand: 18.01.2011 (72,0 KB)
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de