Stadtpunkt (Bürgerbüro)
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Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieser Ausweis beinhaltet einen Chip, in dem nicht nur alle auf dem Ausweis eingetragenen Daten inklusive Bild und Unterschrift hinterlegt sind, sondern er bietet auch die Möglichkeit, Daten zur privaten Nutzung im Internet freischalten zu lassen, so z.B. für Online-Bestellungen. Diese Funktion kann aber vom Ausweisinhaber auch gesperrt werden. Anlässlich der Beantragung des neuen Ausweises wird der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Broschüre mitgegeben, anhand derer man sich intensiv über die neuen Ausweisfunktionen informieren kann und sollte. Bei der Abholung muss dann eine erste Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Zusatzfunktionen genutzt oder gesperrt werden sollen. Diese Entscheidung kann jederzeit neu getroffen werden.
Des weiteren ist es möglich, auf dem neuen Personalausweis Fingerabdrücke registrieren zu lassen, was der besseren Identifikation, z.B. bei Diebstahl oder Verlust dient. Im Gegensatz zum Reisepass ist diese Möglichkeit aber freiwillig. Die Entscheidung, ob Fingerabdrücke auf dem neuen Ausweis gespeichert werden sollen, muss bei der Beantragung getroffen werden und kann danach nicht mehr verändert werden.
Die Fertigungszeit für den neuen Personalausweis beträgt durchschnittlich drei Wochen, kann aber davon abweichen, also sollte der neue Ausweis rechtzeitig vor dem Ablaufdatum oder einer geplanten Reise beantragt werden.
Ein Personalausweis kann ab der Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden, in Einzelfällen auch früher. Es ist auf jeden Fall die persönliche Anwesenheit des Antragstellers notwendig
Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Ausweis im Bürgerbüro abgeholt werden.
Die Ausgabe des Ausweises hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Lediglich bei Personen unter 16 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Ausweises an den gesetzlichen Vertreter/Betreuer/Bevollmächtigten. Die Ausgabe kann auch an eine Person mit Abholvollmacht (Vollmachtserklärung s.u.) erfolgen . Diese Person hat sich durch Vorlage von Personalausweis oder Reisepass zu identifizieren.
In Fällen, in denen gesetzliche Vertreter/Betreuer oder Bevollmächtigte die Erklärung abgeben, ist keine Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises möglich.
Die Online-Funktion wird dann ausgeschaltet.