Stadtpunkt (Bürgerbüro)
Ihre Ansprechpartner| Telefon | 06039-481-900 bis 904 |
| Edith.Fritsch@karben.de | |
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| Birgit.Hengst-Fussen@karben.de | |
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| Jennifer.Herrmann@karben.de | |
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| Carmen.Ruehl@karben.de | |
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| Rosi.Trebitz@karben.de | |
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Wer seinen Wohnsitz verändert, hat dies gemäß den Regelungen des Hessischen Meldegesetzes innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde – in Karben ist dies der Stadtpunkt – anzuzeigen.
Bei Anmeldungen von einem anderem Ort im Bundesgebiet, genügt es, die Meldung am neuen Wohnsitz vorzunehmen. Die Abmeldung am bisherigen Wohnsitz erfolgt dann durch eine Rückmeldung an die Meldebehörde des alten Wohnsitzes automatisch.
Auch Ummeldungen innerhalb Karbens sind anzuzeigen. Als Ummeldung gilt jede Änderung der Wohnanschrift, auch dann, wenn z.B. jemand von der Hausnummer 36 in die 36a umziehen sollte.
Bei Wegzügen nach außerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung am alten Wohnsitz vorzunehmen.
Wenn ein Meldepflichtiger mehrere Wohnsitze hat, kann er nicht frei entscheiden, welcher dieser Wohnsitze als Hauptwohnung zu sehen ist. Vielmehr gilt ein objektivierter Hauptwohnungsbegriff, nach dem dort der Hauptwohnsitz zu nehmen ist, wo man sich über einen längeren Zeitraum betrachtet – i.d.R. ein Jahr – überwiegend aufhält. Sofern in dieser Frage Klärungsbedarf besteht, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Stadtpunktes gerne für nähere Erläuterungen bereit.