Stadtpunkt (Bürgerbüro)
Ihre Ansprechpartner| Telefon | 06039-481-910 |
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Dienstleistungen:
Wer eine Gaststätte oder ein ähnliches Unternehmen betreibt und dabei alkoholische Getränke ausschenkt oder alkoholhaltige Speisen serviert, muss dafür vorher eine Erlaubnis in Form einer Konzession beantragen.
Eine Konzession ist stets orts- UND Personenbezogen. Dies bedeutet zum Einen, dass bei jedem Betreiberwechsel einer Gaststätte eine neue Konzession beantragt werden muss und zum Anderen, dass eine Betreiberin oder ein Betreiber, die oder der mehrere Gaststätten betreibt, für jede Gaststätte eine einzelne Konzession benötigt.
Da an einem Konzessionsverfahren mehrere Behörden beteiligt sind, die angehört werden müssen, kann ein solches Verfahren durchaus bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Sofern eine Gaststätte aus einem laufenden Betrieb übernommen wird, besteht die Möglichkeit, während der Verfahrensdauer eine vorläufige Konzession zu beantragen.
Auf jeden Fall bitten wir alle diejenigen, die eine Gaststätte betreiben möchten, sich rechtzeitig vorher um eine Erlaubnis zu bemühen. Die dafür vorzulegenden Unterlagen werden bei einem Gespräch mit den hiesigen Ansprechpartnern gerne erläutert.
Gaststätten u. dgl., die keinen Alkohol ausschenken, benötigen keine Konzession. Es ist aber auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Wer nur anlässlich eines speziellen Ereignisses eine kurzfristige Erlaubnis benötigt, kann diese in Form einer Gestattung ebenfalls bei uns beantragen.