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Stadtpunkt (Bürgerbüro)

Ihre Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner: Frau Edith Fritsch

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Edith.Fritsch@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

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Ihr Ansprechpartner: Frau Birgit Hengst-Fussen

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Birgit.Hengst-Fussen@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

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Ihr Ansprechpartner: Frau Jennifer Herrmann

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Jennifer.Herrmann@karben.de
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Ihr Ansprechpartner: Frau Carmen Rühl

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Carmen.Ruehl@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

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Ihr Ansprechpartner: Frau Roswitha Trebitz

Telefon 06039-481-900 bis 904
E-Mail Rosi.Trebitz@karben.de
Anschrift Stadtpunkt

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Stadtpunkt

Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können über den Stadtpunkt beim Bundeszentralregister in Bonn beantragt werden. Für den Antrag ist es unabdingbar, dass der Antragsteller persönlich und unter Vorlage eines Ausweises oder Passes beim Stadtpunkt vorspricht. Eine Beantragung per Telefon, Mail oder Brief ist nicht möglich.

Üblicherweise gehen die ausgestellten Führungszeugnisse direkt an den Antragsteller (Belegart N). Soll das Führungszeugnis direkt an eine Behörde gesandt werden (Belegart O), z.B. bei Bewerbungen, ist dem Stadtpunkt die genaue Anschrift der Behörde sowie ein Betreff mitzuteilen. Falls der Betroffene vor Zusendung an die Behörde Einsicht in das Führungszeugnis nehmen möchte, kann es beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht zwischengelagert werden (Belegart P). Für Karben ist dies das Amtsgericht in Frankfurt am Main.

All dies gilt auch für die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister. Dort gilt die Belegart „1“ bei Versand an die antragstellende Person bzw. Belegart „9“ bei Versand an eine Behörde.

In letzter Zeit werden verstärkt auch sog. „erweiterte Führungszeugnisse“ verlangt, insbesondere bei Anstellungen in Bereichen, die mit Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Hier werden im Gegensatz zum „normalen“ Führungszeugnis auch Delikte im geringen Strafbereich aufgeführt. Da ein solches erweitertes Führungszeugnis nur für spezielle Zwecke angefordert werden darf, ist bei Beantragung neben den bereits genannten Unterlagen eine Bescheinigung der beantragenden Stelle vorzulegen.

Mitzubringen sind:

  • aktueller Ausweis oder Pass
  • Adresse der Empfängerbehörde sowie Betreff bei Belegart „O“ bzw „9“
  • ggf. Bescheinigung der anfordernden Stelle bei erweitertem Führungszeugnis

Kosten:

  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister jeweils 13,00 €
  • bei nachgewiesener Mittellosigkeit oder für spezielle Zwecke (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung) kann Gebührenbefreiung beantragt werden.
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de