Stadtpunkt (Bürgerbüro)
Ihre Ansprechpartner| Telefon | 06039-481-900 bis 904 |
| Edith.Fritsch@karben.de | |
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Dienstleistungen:
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| Birgit.Hengst-Fussen@karben.de | |
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| Jennifer.Herrmann@karben.de | |
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| Carmen.Ruehl@karben.de | |
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| Rosi.Trebitz@karben.de | |
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Dienstleistungen:
Wer der Fischerei nachgehen möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis in Form eines Fischereischeines, den Karbener Einwohnerinnen und Einwohner beim Stadtpunkt beantragen können.
Vorgelegt werden müssen dafür
Wer belegen kann, zwischen 1985 und 1990 bereits einen Fischereischein besessen zu haben, gilt als „Altfall“ und ist von der Vorschrift der bestandenen Fischereiprüfung befreit. Anmeldungen zu Lehrgängen für die Fischereiprüfung können bei den örtlichen Angelsportvereinen vorgenommen werden. Es finden regelmäßige Prüfungstermine statt. Dort erfährt man auch, wo und unter welchen Bedingungen das Fischen erlaubt ist.
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können einen Jugend-Fischereischein beantragen, für den ebenfalls keine Prüfung abzulegen ist. Dann ist das Fischen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann eine Fischereiprüfung abgelegt werden. Wird diese bestanden ist es auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres bereits möglich, einen regulären Fischereischein zu bekommen.
Ausländer ohne Wohnsitz im Inland können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Fischereischein erwerben. Die Details dazu bitten wir, mit dem Stadtpunkt zu besprechen.
Fischereischeine können als Ein-, Fünf- oder Zehnjahresscheine beantragt werden und sind verlängerbar. Die Gültigkeit endet unabhängig vom Antragsdatum stets am 31.12. des letzten Erlaubnisjahres. Jugendfischereischeine können als Ein- oder Fünfjahresscheine erworben werden.