Stadtpunkt (Bürgerbüro)
Ihre Ansprechpartner
| Telefon | 06039-481-206 |
| Ina.Katzer@karben.de | |
| Anschrift |
Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 215 61184 Karben |
Dienstleistungen:
| Telefon | 06039-481-207 |
| vlaski@karben.de | |
| Anschrift |
Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 215 61184 Karben |
Dienstleistungen:
Das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken in der Stadt Karben unterliegt der Steuer.
Wann ist der Hund anzumelden?
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karben über die Erhebung einer Hundesteuer vom 02.10.2009 ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres in den Haushalt unter Angabe der Hunderasse anzumelden
Wie und wo kann ich meinen Hund anmelden bspw. abmelden?
Persönlich (oder mit Vollmacht und Personalausweis des/ der Hundehalters/ Hundehalterin) oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Karben, Rathausplatz 1. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie persönlich, telefonisch oder im Internet.
Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben:
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird.
Zur Abmeldung Ihres Hundes benötigen wir:
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Gemäß §5 Abs.1 und Abs.3 beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 50,00 Euro, für den zweiten Hund 70,00 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 100,00 Euro.
Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 500,00 Euro.