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Stadtpunkt (Bürgerbüro)

Ihre Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner: Frau Ina Katzer

Ina Katzer
Telefon 06039-481-206
E-Mail Ina.Katzer@karben.de
Anschrift Stadtverwaltung Karben
Rathausplatz 1
Raum 215
61184 Karben

Dienstleistungen:

  • Abfallbeseitigung
  • Hundesteuer
  • Sperrmüllabfuhr
  • Waldbewirtschaftung
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Ihr Ansprechpartner: Frau Zaklina Vlaski

Telefon 06039-481-207
E-Mail vlaski@karben.de
Anschrift Stadtverwaltung Karben
Rathausplatz 1
Raum 215
61184 Karben

Dienstleistungen:

  • Abfallbeseitigung
  • Hundesteuer
  • Sperrmüllabfuhr
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Stadtpunkt

Hundean- und Abmeldung, Ausgabe von Hundesteuermarken

Informationen für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes

Das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken in der Stadt Karben unterliegt der Steuer.

Wann ist der Hund anzumelden?
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karben über die Erhebung einer Hundesteuer vom 02.10.2009 ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres in den Haushalt unter Angabe der Hunderasse anzumelden

Wie und wo kann ich meinen Hund anmelden bspw. abmelden?
Persönlich (oder mit Vollmacht und Personalausweis des/ der Hundehalters/ Hundehalterin) oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Karben, Rathausplatz 1. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie persönlich, telefonisch oder im Internet.

Anmeldung

Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben:

  1. Rasse (bei Mischlingen: Angabe der einzelnen Rassen)
  2. Geschlecht
  3. Name, Farbe und Wurfdatum des Hundes
  4. Chipnummer

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird.

Abmeldung

Zur Abmeldung Ihres Hundes benötigen wir:

  1. Name und Anschrift des neuen Halters
  2. bei Tod des Tieres die Bescheinigung des Tierarztes.
  3. Hundesteuermarke

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Steuersätze

Gemäß §5 Abs.1 und Abs.3 beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 50,00 Euro, für den zweiten Hund 70,00 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 100,00 Euro.

Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 500,00 Euro.

Weiterführende Informationen

Datei Download Abmeldung von der Hundesteuer
Stand: 18.01.2012 (61,4 KB)
Datei Download Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer und Angaben zur Hunderasse
Stand: 18.01.2012 (61,9 KB)
Datei Download Einzugsermächtigung
Stand: 07.04.2011 (36,2 KB)
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de