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Projekte in Karben

Nordumgehung

Die geplante Nordumgehung Groß-Karben ist die wichtigste Verkehrsinfrastrukturmaßnahme in der Stadt Karben. Sie wird zukünftig die vom Verkehr überlasteten Innerortslagen Karbens und insbesondere den historischen Ortskern von Groß-Karben nachhaltig vom Verkehr entlasten. Ziel ist es, mit der Nordumgehung die heutigen Verkehrsstaus im Ortsbereich aufzulösen und die Lebens- und Wohnqualität wieder zu verbessern (siehe auch Dorferneuerung Groß-Karben).

Die rund 3,2 km lange Nordumgehung beginnt im Osten von Groß-Karben von der K 246 (Straße nach Heldenbergen), wird nördlich um Groß-Karben herum geführt, erhält mit der Brunnenstraße eine Verknüpfung und mündet in Höhe des Verbrauchermarktes toom in die Bundesstraße 3 (siehe Übersichtplan).

Die langwierigen Planungen (siehe Chronologie) sind abgeschlossen, das Planfeststellungsverfahren ist beendet. Ob Baurecht erteilt werden kann, hängt zur Zeit davon ab, ob Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht wurden.

Daten und Fakten zur geplanten Nordumgehung

Die Nordumgehung Groß-Karben hat das Ziel, die Innerortslagen in Groß-Karben und im Stadtzentrum vom Verkehr zu entlasten. Mit der Streckenführung der Nordumgehung von der Heldenberger Straßen (K 246), um Groß-Karben herum, in Verknüpfung mit der Burg-Gräfenröder Straße (L 3351) und der Brunnenstraße bis zur B 3, wird eine erhebliche Entlastung der Bahnhofstraße (L 3351 / L 3205) erreicht:


  Verkehr ohne Nordumgehung [Kfz/h] Verkehr mit Nordumgehung [Kfz/h] Veränderung [%]
Ortskern Groß-Karben/Bahnhofstraße 13.400 4.500 -66
Bahnhofstraße zwischen Gehspitze u. Gewerbegebiet 23.300 12.500 -46
Bahnhofstraße zwischen Gewerbegebiet u. Brunnenstraße 23.900 21.700 -9
Bahnhofstraße zwischen Brunnenstraße und B 3 25.800 17.600 -32
B 3 in Kloppenheim 28.200 31.200 11
B 3 Richtung Bad Vilbel 17.300 18.000 4
Nordumgehung - 15.800 -
Vergleich ausgewählter Querschnittbelastungen
Quelle: Erläuterungsbericht des ASV Gelnhausen zum Planfeststellungsbeschluss

Zur Querung der Nidda und der Main-Weser-Bahn / Brunnenstraße ist die Errichtung von zwei Brückenbauwerken vorgesehen.

Zur Verknüpfung der Nordumgehung mit dem umliegenden Straßennetz sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • K 246 Nordumgehung / K 246 alt (Zufahrt Reiterhof): Einmündung
  • Nordumgehung / L 3351 Burg-Gräfenroder-Straße: Kreisverkehrsplatz
  • Nordumgehung / Brunnenstraße: Einmündungen mit LSA
  • Nordumgehung / Zufahrt toom: Einmündung mit LSA
  • Nordumgehung / B 3: Einmündung mit LSA

Die B 3 wird im Abschnitt Knoten 2 und Abzweig Petterweil vierstreifig ausgebaut.

Im Bereich des BBW-Südhessen und im Nordwesten von Groß-Karben sind zum Schutz der Anwohner Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus wird die Stadt Karben entlang der Nordumgehung im Norden von Groß-Karben zusätzliche Lärmschutzwälle errichten.

Die Eingriffe in die Landschaft durch den Straßenneubau werden durch zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen ausgeglichen.

Mit der Errichtung der Nordumgehung besteht die Möglichkeit, nicht nur die Verkehrsverhältnisse zu verbessern, sondern in den Ortslagen auch die Auswirkungen der hohen Verkehrsbelastung auf die Wohn- und Lebensverhältnisse abzuwenden. Für den Stadtteil Groß-Karben wurden zur Revitalisierung des Ortskernes ein Dorferneuerungsprojekt eingeleitet. In der Innenstadt werden mit dem Bau der Nordumgehung weitere städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten nutzbar. Hierzu gehört zum Beispiel die Weiterentwicklung eines attraktiven Stadtzentrums mit weiteren Einkaufs- und Verweilmöglichkeiten. Des weiteren ist geplant, die drei ampelgesteuerten Kreuzungen der Bahnhofstraße mit der Homburger Straße, mit der Industrie- / Ramonvillestraße, mit der Brunnenstraße sowie die jetzige, einseitige Einmündung der Luisenthaler Straße in Kreisverkehrsplätze umzuwandeln:

Zur Errichtung der Nordumgehung Groß-Karben ist ein umfangreiches und langwieriges Planungsverfahren vorangegangen (1987 bis 2011):

  • Voruntersuchungen mit Verkehrsgutachten, Umweltverträglichkeitsstudie, städtebaulichen Fachbeitrag, Klimagutachten, Immissionsgutachten, u.v.m.
  • Raumordnungsverfahren mit Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen und Festlegung der Vorzugstrasse sowie Offenlegung der Planunterlagen mit Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger/innen
  • Erstellung der Planunterlagen mit erneuten bzw. aktualisierten Verkehrsgutachten, Landschaftlichen Begleitplan, Klimagutachten, Lärmschutzgutachten, Bodengutachten u.v.m.
  • Durchführung des Planfeststellungsverfahrens mit Offenlegung der Planunterlagen und Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger/innen
  • Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses mit Prüfung und Abwägung aller Planunterlagen, Stellungnahmen und Einwände
  • Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie Durchführung der Einspruchsfrist zum Planfeststellungsbeschluss (Klagemöglichkeit)
  • Baurecht.

Weiterführende Informationen

Datei Download Sachstand Nordumgehung Groß-Karben
Stand: 30.05.2011 (240,0 KB)
Datei Download Chronologie der Nordumgehung Groß-Karben
Stand: 28.12.2011 (221,6 KB)
Datei Download Bauplan der Nordumgehung
Stand: 30.04.2007 (4,3 MB)
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de