Tier & Natur
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Das Staatsziel Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert. Im Tierschutzgesetz wird die sach- und artgerechte Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. der sach- und artgerechte Umgang mit Tieren festgelegt.
Tiere haben Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen wie artgerechte Ernährung und ausreichende Bewegungsmöglichkeiten. Mutwillige Tierquälerei, das Aussetzen von Tieren und grobe Vernachlässigungen sind offensichtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt und werden strafrechtlich verfolgt.
Die Haltung von Raub-, Wildtieren und exotischen Arten stellt hohe Anforderungen an den Halter, die ohne ausreichende Sachkenntnisse kaum erfüllbar sind. Für einzelne Tierarten gibt es deshalb gesetzliche Bestimmungen.
Mehr Informationen hierzu erhalten Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt
www.rp-darmstadt.de unter Umwelt & Verbraucher/Naturschutz/Artenschutz.
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Tierschutzgesetz Stand: 01.09.2011 (116,8 KB) |