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Tierschutz

Frühlingserwachen

Das Staatsziel Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert. Im Tierschutzgesetz wird die sach- und artgerechte Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. der sach- und artgerechte Umgang mit Tieren festgelegt.
Tiere haben Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen wie artgerechte Ernährung und ausreichende Bewegungsmöglichkeiten. Mutwillige Tierquälerei, das Aussetzen von Tieren und grobe Vernachlässigungen sind offensichtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt und werden strafrechtlich verfolgt.

Die Haltung von Raub-, Wildtieren und exotischen Arten stellt hohe Anforderungen an den Halter, die ohne ausreichende Sachkenntnisse kaum erfüllbar sind. Für einzelne Tierarten gibt es deshalb gesetzliche Bestimmungen.
Mehr Informationen hierzu erhalten Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt www.rp-darmstadt.de unter Umwelt & Verbraucher/Naturschutz/Artenschutz.

Ansprechpartner


  • Ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte der Stadt Karben
    Angela Schlenz
    Telefon: 06039/5170
  • Kreisverwaltung Wetteraukreis
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
    Telefon: 06031/73210
  • Amtliche Tierärztin (Tierschutz)
    Frau Blass
    Telefon: 06031/732123

Weiterführende Informationen

Datei Download Tierschutzgesetz
Stand: 01.09.2011 (116,8 KB)
© Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon: 06039/481-0, info@karben.de