Bauen & Wohnen
Ihre Ansprechpartner| Telefon | 06039-481-611 |
| Peter.Rhein@karben.de | |
| Anschrift |
Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 201 61184 Karben |
Hochbau und Stadtplanung
| Telefon | 06039-481-613 |
| Sylke.Radetzky@karben.de | |
| Anschrift |
Stadtverwaltung Karben Rathausplatz 1 Raum 202 61184 Karben |
Dienstleistungen:
Ob Ihr Vorhaben baugenehmigungsfrei ist, ein Bauantrag einzureichen ist oder welche Art des Genehmigungsverfahrens durchzuführen ist, regelt die Landesbauordnung (hier die Bauordnung des Landes Hessen).
Die HBO 2011 (Hessische Bauordnung) kann auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eingesehen werden.
Genehmigungsbehörde für die entsprechenden Baugenehmigungsverfahren ist der Wetteraukreis in Friedberg. Anträge und Mitteilungen sind dort bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem FD Bauwesen, einzureichen.
Die Stadt Karben wird im Zuge des laufenden Baugenehmigungsverfahren von Seiten des Wetteraukreises angehört und zur Stellungnahme aufgefordert. Sie vertritt die bauplanungsrechtlichen Belange (gem. Baugesetzbuch) der Stadt.
Die abschließende Entscheidung über die Baugenehmigung (erteilt/nicht erteilt) trifft der Wetteraukreis.
Notwendige Formulare sowie weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie über die o.g. Seite des Hessischen Ministeriums, der Internetseite des Wetteraukreises oder über unseren FD Hochbau und Stadtplanung.
Wie im Stadtgebiet Karben bauplanungsrechtlich gebaut werden darf, wird über die vorhandenen Bebauungspläne bzw. das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Für weite Bereiche des Stadtgebiets liegen Bebauungspläne vor.
Diese können unter der Rubrik Stadtplanung / Bauleitplanung eingesehen werden.
Liegt ihr Vorhaben außerhalb eines Bebauungsplans, können Sie sich über den FD Hochbau und Stadtplanung über die Zulässigkeit der Maßnahme informieren und beraten lassen.